Frage 86 von 285Recht und ZuständigkeitenSBF See
Welche Positionslaternen und Schallsignalanlagen dürfen auf Sportbooten unter deutscher Flagge verwendet werden?
- Solche, deren Baumuster vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zur Verwendung zugelassen sind oder eine als gleichwertig anerkannte Zulassung eines EU-Staates besitzen.Richtig
- Solche, die gemäß der Kollisionsverhütungsregeln (KVR), der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und der Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO) vorgeschrieben sind und ein CE-Zeichen haben.
- Solche, die die vorgeschriebene Mindesttragweite von drei Seemeilen, die Größe und Farbgebung bzw. Lautstärke erreichen und mit einer Bescheinigung einer Klassifikationsgesellschaft versehen sind.
- Solche, die vom Technischen Überwachungsverein (TÜV) geprüft und mit dem Zeichen für geprüfte Sicherheit (GS) versehen sind.
Richtige Antwort: Solche, deren Baumuster vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zur Verwendung zugelassen sind oder eine als gleichwertig anerkannte Zulassung eines EU-Staates besitzen.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Positionslaternen und Schallsignalanlagen müssen eine geprüfte Bauart haben: Unter deutscher Flagge sind Baumuster erlaubt, die das BSH zugelassen hat; gleichwertige Zulassungen aus anderen EU-Staaten werden anerkannt. So ist sichergestellt, dass Farbe, Sichtwinkel und Tragweite der Lichter und die Lautstärke der Signale den KVR entsprechen. Ein GS-Zeichen vom TÜV oder ein Zertifikat einer Klassifikationsgesellschaft genügt dafür nicht.