Frage 85 von 285Recht und ZuständigkeitenSBF See
Welche Vorschriften regeln die Ausrüstung, Anordnung und Anbringung der Positionslaternen, Sichtzeichen und Schallsignalanlagen auf Fahrzeugen?
- Die Kollisionsverhütungsregeln (KVR), die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und die Verordnung zur Sicherung der Seefahrt.
- Die Kollisionsverhütungsregeln (KVR), die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und die Sportbootführerscheinverordnung.
- Die Kollisionsverhütungsregeln (KVR), die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und die Schiffssicherheitsverordnung.
- Die Kollisionsverhütungsregeln (KVR), die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und die Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO).Richtig
Richtige Antwort: Die Kollisionsverhütungsregeln (KVR), die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und die Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO).
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Ausrüstung, Anordnung und Anbringung von Lichtern, Signalkörpern und Schallsignalanlagen regeln die KVR (Teile C und D mit den Anlagen I und III), ergänzt durch die SeeSchStrO und im Revier der Emsmündung durch die Schifffahrtsordnung Emsmündung. Diese drei Regelwerke gelten nach § 2 Abs. 2 der Verordnung zu den KVR nebeneinander. Die Sportbootführerscheinverordnung regelt dagegen nur die Fahrerlaubnis.