Frage 153 von 285Recht und ZuständigkeitenSBF See
Welche örtlichen Sondervorschriften zusätzlich zur Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und zur Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO) gibt es und was ist darin geregelt?
- Die Nachrichten für Seefahrer (NfS), herausgegeben vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, sowie die Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS) der örtlich zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter, die auf alle Veränderungen hinsichtlich Betonnung, Befeuerung, Wracks und Untiefen sowie auf die Schifffahrt betreffende Maßnahmen und Ereignisse hinweisen.
- Die Bekanntmachungen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), die besondere örtliche Regelungen enthalten und Hinweise für die einzelnen Seeschifffahrtsstraßen geben.Richtig
- Das Seesicherheitsuntersuchungsgesetz sowie die Verordnung über die Sicherung der Seefahrt, die jeweils wichtige Vorschriften über das Verhalten nach einem Zusammenstoß auf den jeweiligen Seeschifffahrtsstraßen enthalten.
- Die Bekanntmachung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) sowie die nautische Veröffentlichung "Sicherheit auf dem Wasser", herausgegeben durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), mit wichtigen Regeln und Tipps für Wassersportler.
Richtige Antwort: Die Bekanntmachungen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), die besondere örtliche Regelungen enthalten und Hinweise für die einzelnen Seeschifffahrtsstraßen geben.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) darf nach § 60 Abs. 1 SeeSchStrO schifffahrtspolizeiliche Bekanntmachungen erlassen. Darin stehen örtliche Sonderregeln, etwa Geschwindigkeitsgrenzen, Fahrwasserabschnitte, Reeden oder zugelassene Wassersportflächen. Nachrichten und Bekanntmachungen für Seefahrer melden dagegen aktuelle Änderungen wie verlegte Tonnen oder Wracks; sie sind Informationen, keine örtlichen Verkehrsvorschriften.