Frage 73 von 285Recht und ZuständigkeitenSBF See
Wo gelten die Kollisionsverhütungsregeln (KVR)?
- Auf der Hohen See und den von Seeschiffen befahrbaren Randmeeren, mit Ausnahme der Verkehrstrennungsgebiete.
- Auf der Hohen See und den deutschen Seeschifffahrtsstraßen, die von Seeschiffen befahren werden.
- Auf der Hohen See und auf den mit dieser zusammenhängenden, von Seeschiffen befahrbaren Gewässern.Richtig
- Auf den Seeschifffahrtsstraßen und den küstennahen deutschen Seegewässern, die von Seeschiffen befahren werden.
Richtige Antwort: Auf der Hohen See und auf den mit dieser zusammenhängenden, von Seeschiffen befahrbaren Gewässern.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Nach Regel 1 KVR gelten die Kollisionsverhütungsregeln für alle Fahrzeuge auf der Hohen See und auf allen damit zusammenhängenden Gewässern, die Seeschiffe befahren können, also auch in Küstengewässern, Flussmündungen und Häfen. Verkehrstrennungsgebiete sind nicht ausgenommen; für sie gibt es sogar eine eigene Regel 10. Auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen gelten die KVR ebenfalls, ergänzt durch die SeeSchStrO.