Frage 74 von 285Recht und ZuständigkeitenSBF See
Was gilt, wenn eine Bestimmung der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) mit den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) im Widerspruch steht?
- Die Grundregeln für das Verhalten im Verkehr.
- Die Vorschrift der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung.Richtig
- Die Vorschrift der Schifffahrtsordnung Emsmündung.
- Die Vorschrift der Kollisionsverhütungsregeln (KVR).
Richtige Antwort: Die Vorschrift der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Die KVR lassen örtliche Sondervorschriften für Reeden, Häfen, Flüsse und Binnengewässer ausdrücklich zu (Regel 1 b KVR). Die SeeSchStrO ist eine solche Sondervorschrift: Nach § 1 Abs. 4 SeeSchStrO gelten die KVR auf den Seeschifffahrtsstraßen nur, soweit die SeeSchStrO nichts anderes bestimmt. Merkhilfe: Die speziellere, örtliche Regel geht der allgemeinen vor. Die Schifffahrtsordnung Emsmündung gilt nur in ihrem eigenen Revier.