Frage 183 von 285Recht und ZuständigkeitenSBF See
Woran ist ein militärisches Warngebiet zu erkennen, das wegen Schießübungen für die Schifffahrt gesperrt ist?
- An bestimmten Tag- und Nachtsignalen, die nach der zuständigen Polizeiverordnung des Wasserwirtschaftsamtes für Übungs-, Sperr- und Warngebiete an entsprechenden Signalstellen am Ufer und auf Sicherungsfahrzeugen gezeigt werden.
- An bestimmten Tag- und Nachtsignalen, die nach der Sperr- und Warngebietsverordnung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) für militärische Sperr- und Warngebiete an entsprechenden Signalstellen und auf Sicherungsfahrzeugen gezeigt werden.Richtig
- An bestimmten Tag- und Nachtsignalen, die nach der Schifffahrtsordnung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) für militärische Sperr- und Warngebiete an entsprechenden Signalstellen am Ufer und auf Sicherungsfahrzeugen gezeigt werden.
- An bestimmten Tag- und Nachtsignalen, die nach der Rheinpolizeiverordnung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) für militärische Sperr- und Warngebiete an entsprechenden Signalstellen am Ufer und auf Sicherungsfahrzeugen gezeigt werden.
Richtige Antwort: An bestimmten Tag- und Nachtsignalen, die nach der Sperr- und Warngebietsverordnung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) für militärische Sperr- und Warngebiete an entsprechenden Signalstellen und auf Sicherungsfahrzeugen gezeigt werden.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Militärische Sperr- und Warngebiete regelt eine eigene Rechtsverordnung, zu der § 60 Abs. 2 SeeSchStrO die GDWS ermächtigt (Sperr- und Warngebietsverordnung, SperrWarngebV, für die schleswig-holsteinischen Küsten und den NOK). Wird geschossen, zeigen Signalstellen an Land und Sicherungsfahrzeuge festgelegte Tag- und Nachtsignale; dann ist das Gebiet für die Schifffahrt gesperrt. Die Grenzen solcher Gebiete sind meist mit gelben Sonderzeichen „Warngebiet“ (B.16) markiert. Die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung gilt nur auf dem Rhein.