Frage 156 von 285Recht und ZuständigkeitenSBF See
Was sind Fahrwasser im Sinne der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und der Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO)?
- Es sind Wasserflächen, die durchgehend durch Fahrwasserseitenbezeichnung begrenzt oder gekennzeichnet sind, binnenwärts der Flussmündungen auch nicht gekennzeichnete Wasserflächen, die für die durchgehende Schifffahrt bestimmt sind.Richtig
- Es sind Wasserflächen, die durchgehend durch Fahrwasserseitenbezeichnung begrenzt oder gekennzeichnet sind und auf denen die Sportbootführerscheinverordnung Gültigkeit hat.
- Es sind Wasserflächen, die durchgehend durch Fahrwasserseitenbezeichnung begrenzt oder gekennzeichnet sind und auf denen das Wasserskifahren sowie das Fahren mit Wassermotorrädern erlaubt ist, sofern die durchgehende Schifffahrt nicht behindert wird.
- Es sind Wasserflächen, die für Seeschiffe zugelassen sind; binnenwärts der Flussmündungen sind auch Binnenschiffe und Sportboote zugelassen.
Richtige Antwort: Es sind Wasserflächen, die durchgehend durch Fahrwasserseitenbezeichnung begrenzt oder gekennzeichnet sind, binnenwärts der Flussmündungen auch nicht gekennzeichnete Wasserflächen, die für die durchgehende Schifffahrt bestimmt sind.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Fahrwasser sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SeeSchStrO die Wasserflächen, die durch Lateralzeichen (B.11) und Zeichen für abzweigende Fahrwasser (B.13) begrenzt oder gekennzeichnet sind; auf den Binnenwasserstraßen-Abschnitten gelten auch unbezeichnete Flächen, die für die durchgehende Schifffahrt bestimmt sind. Fahrwasser gelten als enge Fahrwasser im Sinne der KVR, hier gelten Rechtsfahrgebot und die Vorfahrt nach § 25.