Welches Licht muss ein Fahrzeug unter Segel von weniger als 12 m Länge oder ein Fahrzeug unter Ruder auf der Seeschifffahrtsstraße führen, wenn es die nach den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) vorgeschriebenen Lichter nicht führen kann?
AEine Dreifarbenlaterne.
Ein weißes Rundumlicht.Richtig
CEin weißes Topplicht.
DEin rotes Rundumlicht.
Richtige Antwort: Ein weißes Rundumlicht.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Auf Seeschifffahrtsstraßen müssen Segelfahrzeuge unter 12 m und Ruderboote, die Seitenlichter und Hecklicht nicht führen können, mindestens ein weißes Rundumlicht zeigen (§ 10 Abs. 2 SeeSchStrO). Das ist strenger als die KVR, die Seglern unter 7 m und Ruderbooten in diesem Fall nur eine griffbereite weiße Lampe abverlangen. Eine Dreifarbenlaterne wäre bereits die vollwertige KVR-Lichterführung.
Quelle: www.elwis.de · Fragenkatalog SBF See, Stand 01.08.2023. Frage, Antworten und Abbildungen unverändert aus dem amtlichen Fragenkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Nur die Reihenfolge der Antworten ist gemischt; im Katalog steht die richtige Antwort an erster Stelle. Die Erklärung ist ein eigener Text und nicht Teil des Katalogs. Kein offizielles Angebot der WSV, des DMYV oder des DSV.
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