AEin manövrierbehindertes Fahrzeug mit Fahrt durchs Wasser von 50 und mehr Meter Länge.
Maschinenfahrzeug in Fahrt von weniger als 50 m Länge.Richtig
CEin manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt.
DMaschinenfahrzeug in Fahrt von 50 und mehr Meter Länge.
Richtige Antwort: Maschinenfahrzeug in Fahrt von weniger als 50 m Länge.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Zu sehen sind ein weißes Topplicht am Mast, die Seitenlichter rot und grün und das weiße Hecklicht: die Lichterführung eines Maschinenfahrzeugs in Fahrt nach Regel 23 a KVR. Weil nur ein Topplicht brennt, ist das Fahrzeug kürzer als 50 m; ein zweites, höheres Topplicht achtern ist bei dieser Größe freiwillig. Manövrierunfähige oder manövrierbehinderte Fahrzeuge würden zusätzlich rote bzw. rot-weiß-rote Rundumlichter zeigen.
Quelle: www.elwis.de · Fragenkatalog SBF See, Stand 01.08.2023. Frage, Antworten und Abbildungen unverändert aus dem amtlichen Fragenkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Nur die Reihenfolge der Antworten ist gemischt; im Katalog steht die richtige Antwort an erster Stelle. Die Erklärung ist ein eigener Text und nicht Teil des Katalogs. Kein offizielles Angebot der WSV, des DMYV oder des DSV.
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