Frage 93 von 285Lichter und SignalkörperSBF See
Welches Fahrzeug führt diese Lichter?

- Manövrierbehinderter Schleppverband in Fahrt von mehr als 200 m Länge.
- Ein manövrierbehindertes Fahrzeug mit Fahrt durchs Wasser von 50 und mehr Meter Länge.
- Manövrierbehinderter Schleppverband in Fahrt von 200 m Länge oder weniger.Richtig
- Manövrierbehinderter Schleppverband in Fahrt von 200 m Länge oder weniger, ohne Fahrt durchs Wasser.
Richtige Antwort: Manövrierbehinderter Schleppverband in Fahrt von 200 m Länge oder weniger.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Zwei weiße Topplichter senkrecht übereinander kennzeichnen einen Schlepper, dessen Schleppzug höchstens 200 m lang ist; dazu kommen Seitenlichter, Hecklicht und das gelbe Schlepplicht über dem Hecklicht (Regel 24 a KVR). Die Rundumlichter rot-weiß-rot zeigen zusätzlich, dass der Verband kaum vom Kurs abweichen kann, also manövrierbehindert ist (Regel 27 c). Der Anhang führt Seitenlichter und Hecklicht; über 200 m wären es drei Topplichter.