Frage 160 von 285Lichter und SignalkörperSBF See
Wann darf ein Maschinenfahrzeug von weniger als 7 m Länge auf Seeschifffahrtsstraßen nicht fahren, wenn es die nach den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) vorgeschriebenen Lichter nicht führen kann?
- Es darf in der Zeit, in der die Lichterführung vorgeschrieben ist, nicht fahren, es sei denn, dass ein Notstand vorliegt.Richtig
- Es darf in der Zeit zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang nicht fahren.
- Es darf in der Zeit, in der die Lichterführung vorgeschrieben ist, nur dann fahren, wenn ein betriebsbedingtes Signalhorn an Bord ist.
- Es darf in der Zeit zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang nicht fahren.
Richtige Antwort: Es darf in der Zeit, in der die Lichterführung vorgeschrieben ist, nicht fahren, es sei denn, dass ein Notstand vorliegt.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Ein Maschinenfahrzeug unter 7 m, das die vorgeschriebenen Lichter nicht führen kann, darf auf Seeschifffahrtsstraßen in der Zeit der Lichterführungspflicht nicht fahren – außer bei Notstand (§ 10 Abs. 3 SeeSchStrO). Diese Zeit umfasst nicht nur die Nacht, sondern auch verminderte Sicht am Tag (Regel 20 KVR). Für den Notfall muss eine weiße Leuchte griffbereit sein.
