Frage 90 von 300Recht und ZuständigkeitenSBF Binnen

Wie wird die Schifffahrt vom Erreichen bestimmter Wasserstände und Hochwassermarken informiert?

  1. Durch Nautischen Informationsfunk, Information im Rundfunk, im Fernsehen und im Internet.Richtig
  2. Durch Aushang bei Wasserschutzpolizei-Stationen.
  3. Durch Bekanntgaben der Hochwasserschutzzentrale.
  4. Durch Aushang bei Hafenämtern und Schleusen.

Richtige Antwort: Durch Nautischen Informationsfunk, Information im Rundfunk, im Fernsehen und im Internet.

Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs

Wasserstände und das Erreichen von Hochwassermarken werden aktuell über den Nautischen Informationsfunk sowie über Rundfunk, Fernsehen und Internet (z. B. ELWIS) verbreitet. Diese Kanäle erreichen Schiffe auch unterwegs und schnell. Der Schiffsführer muss sich vor Fahrtantritt selbst über die Wasserstände informieren. Aushänge an Hafenämtern oder Polizeistationen wären zu langsam und erreichen fahrende Boote nicht.

Quelle: www.elwis.de · Fragenkatalog SBF Binnen, Stand 01.08.2023. Frage, Antworten und Abbildungen unverändert aus dem amtlichen Fragenkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Nur die Reihenfolge der Antworten ist gemischt; im Katalog steht die richtige Antwort an erster Stelle. Die Erklärung ist ein eigener Text und nicht Teil des Katalogs. Kein offizielles Angebot der WSV, des DMYV oder des DSV.

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