Frage 214 von 300Recht und ZuständigkeitenSBF Binnen

Wem darf der Schiffsführer das Ruder eines motorisierten Sportbootes überlassen?

  1. Einer Person jeden Alters, die körperlich und geistig geeignet ist.
  2. Einer Person, die mindestens 14 Jahre alt, sowie körperlich und geistig geeignet ist.
  3. Einer Person, die mindestens 18 Jahre alt, sowie körperlich und geistig geeignet ist.
  4. Einer Person, die mindestens 16 Jahre alt, sowie körperlich und geistig geeignet ist.Richtig

Richtige Antwort: Einer Person, die mindestens 16 Jahre alt, sowie körperlich und geistig geeignet ist.

Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs

Der Schiffsführer muss dafür sorgen, dass das Ruder mit einer geeigneten Person besetzt ist, die mindestens 16 Jahre alt ist. Geeignet heißt körperlich und geistig in der Lage, das Boot sicher zu steuern, Schallzeichen zu hören und Rundumsicht zu haben. Die Altersgrenze entspricht dem Mindestalter für den Motorbootführerschein. Nur für Kleinfahrzeuge ganz ohne Antriebsmaschine gilt sie nicht.

Quelle: www.elwis.de · Fragenkatalog SBF Binnen, Stand 01.08.2023. Frage, Antworten und Abbildungen unverändert aus dem amtlichen Fragenkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Nur die Reihenfolge der Antworten ist gemischt; im Katalog steht die richtige Antwort an erster Stelle. Die Erklärung ist ein eigener Text und nicht Teil des Katalogs. Kein offizielles Angebot der WSV, des DMYV oder des DSV.

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