Frage 214 von 300Recht und ZuständigkeitenSBF Binnen
Wem darf der Schiffsführer das Ruder eines motorisierten Sportbootes überlassen?
- Einer Person jeden Alters, die körperlich und geistig geeignet ist.
- Einer Person, die mindestens 14 Jahre alt, sowie körperlich und geistig geeignet ist.
- Einer Person, die mindestens 18 Jahre alt, sowie körperlich und geistig geeignet ist.
- Einer Person, die mindestens 16 Jahre alt, sowie körperlich und geistig geeignet ist.Richtig
Richtige Antwort: Einer Person, die mindestens 16 Jahre alt, sowie körperlich und geistig geeignet ist.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Der Schiffsführer muss dafür sorgen, dass das Ruder mit einer geeigneten Person besetzt ist, die mindestens 16 Jahre alt ist. Geeignet heißt körperlich und geistig in der Lage, das Boot sicher zu steuern, Schallzeichen zu hören und Rundumsicht zu haben. Die Altersgrenze entspricht dem Mindestalter für den Motorbootführerschein. Nur für Kleinfahrzeuge ganz ohne Antriebsmaschine gilt sie nicht.