Frage 227 von 300Recht und ZuständigkeitenSBF Binnen
Weshalb muss sich der Schiffsführer vor dem Befahren fremder Gewässer über die dort geltenden Vorschriften informieren?
- Da diese auf Landesgewässern grundsätzlich inhaltlich abweichen.
- Weil die jeweils geltenden Vorschriften wichtige Informationen über die Brückendurchfahrtshöhen enthalten.
- Da diese auf Bundesgewässern grundsätzlich inhaltlich abweichen.
- Um die jeweils geltenden Vorschriften einhalten zu können.Richtig
Richtige Antwort: Um die jeweils geltenden Vorschriften einhalten zu können.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Auf fremden Gewässern gelten oft eigene Bestimmungen: Sonderregeln einzelner Strecken im Zweiten Teil der BinSchStrO, Polizeiverordnungen für Rhein, Mosel und Donau oder Landesverordnungen für Seen. Nur wer sie kennt, kann sie einhalten. Unkenntnis schützt nicht vor Bußgeld. Die Regeln weichen nicht grundsätzlich ab und enthalten auch nicht nur Brückenhöhen; es geht schlicht darum, sie befolgen zu können.