Frage 231 von 300Recht und ZuständigkeitenSBF Binnen
Was ist bei der Ausübung des Wassersports auf Gewässern außerhalb der Bundeswasserstraßen (z. B. Landeswasserstraßen, kommunale und private Gewässer) zu beachten?
- Es ist immer die Genehmigung des Eigentümers einzuholen sowie die jeweilige Befahrensordnung zu beachten.
- Es ist gegebenenfalls die Genehmigung des Eigentümers einzuholen sowie die jeweilige Befahrensordnung zu beachten.Richtig
- Es ist gegebenenfalls die Genehmigung des Eigentümers einzuholen sowie die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung zu beachten.
- Es ist immer die Genehmigung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes einzuholen sowie die jeweilige Befahrensordnung zu beachten.
Richtige Antwort: Es ist gegebenenfalls die Genehmigung des Eigentümers einzuholen sowie die jeweilige Befahrensordnung zu beachten.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Die BinSchStrO gilt nur auf den Bundeswasserstraßen, auf denen sie eingeführt ist. Auf Landeswasserstraßen sowie kommunalen und privaten Gewässern gelten eigene Befahrensregeln der Länder oder Eigentümer. Je nach Gewässer kann zusätzlich eine Erlaubnis des Eigentümers nötig sein, zum Beispiel bei einem privaten See. Deshalb vorher die örtliche Befahrensordnung prüfen. Nötig ist das „gegebenenfalls“, nicht immer.