Amtliche Kennzeichen und amtlich anerkannte Kennzeichen.Richtig
DNur amtlich anerkannte Kennzeichen.
Richtige Antwort: Amtliche Kennzeichen und amtlich anerkannte Kennzeichen.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Deutsche Kleinfahrzeuge auf Binnenschifffahrtsstraßen brauchen ein Kennzeichen. Zulässig sind zwei Arten: das amtliche Kennzeichen, das ein Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt zuteilt, und das amtlich anerkannte Kennzeichen, das ADAC, DMYV oder DSV auf Basis des Internationalen Bootsscheins vergeben. Das CE-Zeichen ist kein Kennzeichen, sondern bestätigt nur, dass das Boot EU-Bauvorschriften erfüllt.
Quelle: www.elwis.de · Fragenkatalog SBF Binnen, Stand 01.08.2023. Frage, Antworten und Abbildungen unverändert aus dem amtlichen Fragenkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Nur die Reihenfolge der Antworten ist gemischt; im Katalog steht die richtige Antwort an erster Stelle. Die Erklärung ist ein eigener Text und nicht Teil des Katalogs. Kein offizielles Angebot der WSV, des DMYV oder des DSV.
Mit der App üben
Lerne alle Fragen für SBF Binnen und SBF See in einer App: mit den 15 amtlichen Fragebögen pro Schein, einem Bildtrainer für Zeichen und Lichter und einem Countdown bis zu deinem Prüfungstermin.