Wann muss ein Wassersportfahrzeug in das Binnenschiffsregister eingetragen werden?
AAb 10 m Schiffslänge.
BAb 15 m Schiffslänge.
CAb 15 cbm Wasserverdrängung.
Ab 10 cbm Wasserverdrängung.Richtig
Richtige Antwort: Ab 10 cbm Wasserverdrängung.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Ein Binnenschiff, das nicht zur Güterbeförderung bestimmt ist, muss in das Binnenschiffsregister eingetragen werden, wenn seine Wasserverdrängung bei größter Eintauchung mindestens 10 m³ beträgt. Maßgeblich ist also das Volumen des verdrängten Wassers, nicht die Länge. Das Register beim Amtsgericht dokumentiert Eigentum und Belastungen wie Schiffshypotheken. Freiwillig eintragen lassen kann man ein solches Boot schon ab 5 m³.
Quelle: www.elwis.de · Fragenkatalog SBF Binnen, Stand 01.08.2023. Frage, Antworten und Abbildungen unverändert aus dem amtlichen Fragenkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Nur die Reihenfolge der Antworten ist gemischt; im Katalog steht die richtige Antwort an erster Stelle. Die Erklärung ist ein eigener Text und nicht Teil des Katalogs. Kein offizielles Angebot der WSV, des DMYV oder des DSV.
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