Frage 75 von 300Recht und ZuständigkeitenSBF Binnen
Aus welchen Gründen muss der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen entzogen werden?
- Bei zweifelhafter Tauglichkeit wegen Alkoholmissbrauch.
- Bei fehlender Zuverlässigkeit nach einer begangenen Ordnungswidrigkeit.
- Bei fehlender Tauglichkeit oder fehlender Zuverlässigkeit.Richtig
- Bei zweifelhafter Zuverlässigkeit aus Altersgründen.
Richtige Antwort: Bei fehlender Tauglichkeit oder fehlender Zuverlässigkeit.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Die Fahrerlaubnis muss entzogen werden, wenn sich der Inhaber als untauglich (körperlich oder geistig) oder als unzuverlässig erweist. Bloße Zweifel reichen dafür nicht: Bei Zweifeln an der Tauglichkeit kann die Behörde zunächst ein ärztliches Zeugnis verlangen. Auch eine einzelne Ordnungswidrigkeit oder das Alter allein führen nicht zwingend zur Entziehung – entscheidend ist, dass Tauglichkeit oder Zuverlässigkeit tatsächlich fehlen.