Frage 75 von 300Recht und ZuständigkeitenSBF Binnen

Aus welchen Gründen muss der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen entzogen werden?

  1. Bei zweifelhafter Tauglichkeit wegen Alkoholmissbrauch.
  2. Bei fehlender Zuverlässigkeit nach einer begangenen Ordnungswidrigkeit.
  3. Bei fehlender Tauglichkeit oder fehlender Zuverlässigkeit.Richtig
  4. Bei zweifelhafter Zuverlässigkeit aus Altersgründen.

Richtige Antwort: Bei fehlender Tauglichkeit oder fehlender Zuverlässigkeit.

Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs

Die Fahrerlaubnis muss entzogen werden, wenn sich der Inhaber als untauglich (körperlich oder geistig) oder als unzuverlässig erweist. Bloße Zweifel reichen dafür nicht: Bei Zweifeln an der Tauglichkeit kann die Behörde zunächst ein ärztliches Zeugnis verlangen. Auch eine einzelne Ordnungswidrigkeit oder das Alter allein führen nicht zwingend zur Entziehung – entscheidend ist, dass Tauglichkeit oder Zuverlässigkeit tatsächlich fehlen.

Quelle: www.elwis.de · Fragenkatalog SBF Binnen, Stand 01.08.2023. Frage, Antworten und Abbildungen unverändert aus dem amtlichen Fragenkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Nur die Reihenfolge der Antworten ist gemischt; im Katalog steht die richtige Antwort an erster Stelle. Die Erklärung ist ein eigener Text und nicht Teil des Katalogs. Kein offizielles Angebot der WSV, des DMYV oder des DSV.

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