Unter welchen Umständen darf von den geltenden Bestimmungen über das Verhalten im Verkehr auf den Binnenschifffahrtsstraßen abgewichen werden?
ABei unmittelbar bevorstehendem Überholvorgang.
BBei unmittelbar bevorstehender Begegnung.
CBei mittelbar drohender Gefahr für sich oder andere.
Bei unmittelbar drohender Gefahr für sich oder andere.Richtig
Richtige Antwort: Bei unmittelbar drohender Gefahr für sich oder andere.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Bei unmittelbar drohender Gefahr muss der Schiffsführer alle Maßnahmen treffen, die die Lage erfordert – auch wenn er dafür von der BinSchStrO abweichen muss. Eine nur mittelbare, also entfernte Gefahr reicht nicht. Auch eine bevorstehende Begegnung oder ein Überholmanöver ist kein Grund, die Regeln zu ignorieren, denn genau dafür gibt es ja feste Regeln.
Quelle: www.elwis.de · Fragenkatalog SBF Binnen, Stand 01.08.2023. Frage, Antworten und Abbildungen unverändert aus dem amtlichen Fragenkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Nur die Reihenfolge der Antworten ist gemischt; im Katalog steht die richtige Antwort an erster Stelle. Die Erklärung ist ein eigener Text und nicht Teil des Katalogs. Kein offizielles Angebot der WSV, des DMYV oder des DSV.
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