Frage 83 von 300Recht und ZuständigkeitenSBF Binnen

Bis zu welcher Schiffslänge berechtigt der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen zum Führen eines Sportbootes auf Binnenschifffahrtsstraßen?

  1. Bis zu einer Länge von weniger als 25 m (ohne Ruder und Bugspriet).
  2. Bis zu einer Länge von weniger als 15 m (mit Ruder und Bugspriet).
  3. Bis zu einer Länge von weniger als 20 m (ohne Ruder und Bugspriet).Richtig
  4. Bis zu einer Länge von weniger als 25 m (mit Ruder und Bugspriet).

Richtige Antwort: Bis zu einer Länge von weniger als 20 m (ohne Ruder und Bugspriet).

Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs

Auf den Binnenschifffahrtsstraßen gilt die Sportbootführerscheinverordnung für Sportboote unter 20 m Länge, gemessen ohne Ruder und Bugspriet. Ab 20 m gilt ein Fahrzeug auch nicht mehr als Kleinfahrzeug, und statt des Sportbootführerscheins ist ein Befähigungszeugnis nach der Binnenschiffspersonalverordnung nötig (z. B. Sportschifferzeugnis). Merkhilfe: 20 m ist die gleiche Grenze wie beim Kleinfahrzeug.

Quelle: www.elwis.de · Fragenkatalog SBF Binnen, Stand 01.08.2023. Frage, Antworten und Abbildungen unverändert aus dem amtlichen Fragenkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Nur die Reihenfolge der Antworten ist gemischt; im Katalog steht die richtige Antwort an erster Stelle. Die Erklärung ist ein eigener Text und nicht Teil des Katalogs. Kein offizielles Angebot der WSV, des DMYV oder des DSV.

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