Frage 83 von 300Recht und ZuständigkeitenSBF Binnen
Bis zu welcher Schiffslänge berechtigt der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen zum Führen eines Sportbootes auf Binnenschifffahrtsstraßen?
- Bis zu einer Länge von weniger als 25 m (ohne Ruder und Bugspriet).
- Bis zu einer Länge von weniger als 15 m (mit Ruder und Bugspriet).
- Bis zu einer Länge von weniger als 20 m (ohne Ruder und Bugspriet).Richtig
- Bis zu einer Länge von weniger als 25 m (mit Ruder und Bugspriet).
Richtige Antwort: Bis zu einer Länge von weniger als 20 m (ohne Ruder und Bugspriet).
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Auf den Binnenschifffahrtsstraßen gilt die Sportbootführerscheinverordnung für Sportboote unter 20 m Länge, gemessen ohne Ruder und Bugspriet. Ab 20 m gilt ein Fahrzeug auch nicht mehr als Kleinfahrzeug, und statt des Sportbootführerscheins ist ein Befähigungszeugnis nach der Binnenschiffspersonalverordnung nötig (z. B. Sportschifferzeugnis). Merkhilfe: 20 m ist die gleiche Grenze wie beim Kleinfahrzeug.