Frage 87 von 300Recht und ZuständigkeitenSBF Binnen

Welche Maßnahmen sind zu treffen, wenn das Fahrzeug innerhalb des Fahrwassers bzw der Fahrrinne Grundberührung hat?

  1. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung oder die Wasserschutzpolizei ist mit genauer Angabe der Hindernisstelle zu benachrichtigen.Richtig
  2. Die Wasserschutzpolizei oder die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung ist mit genauer Angabe der Schiffsdaten zu informieren.
  3. Ein Baggerunternehmen ist zu verständigen, damit das Hindernis beseitigt wird.
  4. Das Fahrzeug verbleibt vor Ort bis die Wasserschutzpolizei eintrifft.

Richtige Antwort: Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung oder die Wasserschutzpolizei ist mit genauer Angabe der Hindernisstelle zu benachrichtigen.

Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs

Eine Grundberührung im Fahrwasser zeigt ein Hindernis, das auch andere Schiffe gefährden kann. Der Schiffsführer muss es unverzüglich der nächsten Dienststelle der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung oder der Wasserschutzpolizei melden und die Stelle so genau wie möglich angeben. Entscheidend ist die Lage des Hindernisses, nicht die Daten des eigenen Schiffes.

Quelle: www.elwis.de · Fragenkatalog SBF Binnen, Stand 01.08.2023. Frage, Antworten und Abbildungen unverändert aus dem amtlichen Fragenkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Nur die Reihenfolge der Antworten ist gemischt; im Katalog steht die richtige Antwort an erster Stelle. Die Erklärung ist ein eigener Text und nicht Teil des Katalogs. Kein offizielles Angebot der WSV, des DMYV oder des DSV.

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