Frage 173 von 300Recht und ZuständigkeitenSBF Binnen
Wo kann man von bestehenden Höchstgeschwindigkeiten auf den Binnenschifffahrtsstraßen Kenntnis erhalten?
- In der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und der Wasserschutzpolizei.Richtig
- In der Binnenschifferpatentverordnung, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und der Wasserschutzpolizei.
- In der Binnenschiffsuntersuchungsordnung, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und der Wasserschutzpolizei.
- In der Sportbootführerscheinverordnung, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und der Wasserschutzpolizei.
Richtige Antwort: In der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und der Wasserschutzpolizei.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Die Höchstgeschwindigkeiten stehen in den streckenbezogenen Vorschriften im Zweiten Teil der BinSchStrO (jeweils die Paragraphen „.04 Fahrgeschwindigkeit“) und werden vor Ort teils durch Tafelzeichen angezeigt. Auskunft geben außerdem die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und die Wasserschutzpolizei. Die Binnenschiffsuntersuchungsordnung regelt Bau und Ausrüstung, die Sportbootführerscheinverordnung den Führerschein, nicht aber Tempolimits.