Frage 80 von 300Recht und ZuständigkeitenSBF Binnen
Welche Anforderungen werden an die Person gestellt, mit der der Schiffsführer das Ruder eines Sportbootes mit Antriebsmaschine auf Binnenschifffahrtstraßen besetzen will?
- Sie muss mindestens 14 Jahre alt und körperlich, geistig und fachlich geeignet sein.
- Sie muss mindestens 16 Jahre alt und körperlich, geistig und fachlich geeignet sein.Richtig
- Sie muss mindestens 16 Jahre alt und Inhaber des Sportbootführerscheins mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen für Sportboote mit Antriebsmaschine sein.
- Sie muss mindestens 18 Jahre alt und körperlich, geistig und fachlich geeignet sein.
Richtige Antwort: Sie muss mindestens 16 Jahre alt und körperlich, geistig und fachlich geeignet sein.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Der Schiffsführer darf das Ruder nur einer geeigneten Person von mindestens 16 Jahren überlassen. Geeignet heißt: körperlich, geistig und fachlich in der Lage, das Boot sicher zu steuern. Einen eigenen Führerschein braucht der Rudergänger nicht – die Verantwortung bleibt beim Schiffsführer, der an Bord ist. Nur bei Kleinfahrzeugen ohne Antriebsmaschine entfällt das Mindestalter.