Frage 79 von 300Recht und ZuständigkeitenSBF Binnen
Welche Anforderungen neben der körperlichen und geistigen Tauglichkeit und fachlichen Eignung muss der Führer eines Sportbootes auf dem Rhein erfüllen, wenn die Nutzleistung der Antriebsmaschine mehr als 11,03 kW bei Verbrennungsmotoren bzw. 7,5 kW bei Elektromotoren Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) beträgt?
- Besitz eines Sportbootführerscheins mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen für Sportboote mit Antriebsmaschine oder eines gleichgestellten Befähigungszeugnisses.Richtig
- Nachweis der Zuverlässigkeit.
- Mindestens 14 Jahre.
- Mindestalter 16 Jahre.
Richtige Antwort: Besitz eines Sportbootführerscheins mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen für Sportboote mit Antriebsmaschine oder eines gleichgestellten Befähigungszeugnisses.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Auch der Rhein ist eine Binnenschifffahrtsstraße im Sinne der Sportbootführerscheinverordnung. Liegt die Motorleistung über 11,03 kW bzw. 7,5 kW (Elektro), braucht der Führer deshalb den Sportbootführerschein Binnen für Antriebsmaschine oder ein gleichgestelltes Befähigungszeugnis, etwa ein Schifferpatent. Das Alter von 16 Jahren ist bereits Voraussetzung für den Schein und reicht allein nicht aus.