Frage 78 von 300Recht und ZuständigkeitenSBF Binnen
Welche Anforderungen neben der körperlichen und geistigen Tauglichkeit und fachlichen Eignung muss der Führer eines Sportbootes auf Binnenschifffahrtsstraßen erfüllen, wenn die größte Nutzleistung der Antriebsmaschine 11,03 kW bei Verbrennungsmotoren bzw. 7,5 kW bei Elektromotoren Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) oder weniger beträgt?
- Besitz eines Sportbootführerscheins mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen für Sportboote mit Antriebsmaschine oder eines gleichgestellten Befähigungszeugnisses.
- Mindestalter 14 Jahre.
- Nachweis der Zuverlässigkeit.
- Mindestalter 16 Jahre.Richtig
Richtige Antwort: Mindestalter 16 Jahre.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Bis 11,03 kW (Verbrenner) bzw. 7,5 kW (Elektro) braucht man keinen Sportbootführerschein. Trotzdem gilt: Wer auf einem Fahrzeug mit Antriebsmaschine am Ruder steht, muss mindestens 16 Jahre alt und dafür geeignet sein. Einen Zuverlässigkeitsnachweis verlangt das Gesetz nur bei der Erteilung eines Führerscheins, und 14 Jahre ist das Mindestalter für den Segelschein.