Frage 73 von 300Recht und ZuständigkeitenSBF Binnen
Für welche Sportboote ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen vorgeschrieben?
- Für Sportboote von mehr als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung bei Verwendung eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 kW bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) und weniger als 20 m Länge.Richtig
- Für Sportboote von mehr als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung bei Verwendung eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 kW bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) und mehr als 20 m Länge.
- Für Sportboote von weniger als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung bei Verwendung eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 kW bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) und weniger als 20 m Länge.
- Für Sportboote von weniger als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung bei Verwendung eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 kW bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) und mehr als 20 m Länge.
Richtige Antwort: Für Sportboote von mehr als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung bei Verwendung eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 kW bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) und weniger als 20 m Länge.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Die Fahrerlaubnispflicht hängt von zwei Grenzen ab: Erst oberhalb von 11,03 kW (Verbrennungsmotor) bzw. 7,5 kW Dauerleistung (Elektromotor) braucht man einen Führerschein, darunter ist das Boot führerscheinfrei. Und die Sportbootführerscheinverordnung gilt auf Binnenschifffahrtsstraßen nur für Boote unter 20 m Länge; ab 20 m braucht man ein Befähigungszeugnis nach der Binnenschiffspersonalverordnung, etwa das Sportschifferzeugnis. Also: mehr Leistung, aber weniger als 20 m.