Welcher Befähigungsnachweis ist zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk erforderlich?
ADas Seefunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk.
BDas SRC-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk.
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk.Richtig
DDas CB-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk.
Richtige Antwort: Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Wer am Binnenschifffahrtsfunk teilnimmt, braucht das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI). Der Binnenfunk hat eigene Verkehrskreise, etwa Schiff-Schiff und Nautische Information, und eigene Verfahren nach dem Handbuch Binnenschifffahrtsfunk. Das SRC gilt nur für den Seefunk und reicht allein nicht aus. CB-Funk ist kein Schifffahrtsfunk.
Quelle: www.elwis.de · Fragenkatalog SBF Binnen, Stand 01.08.2023. Frage, Antworten und Abbildungen unverändert aus dem amtlichen Fragenkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Nur die Reihenfolge der Antworten ist gemischt; im Katalog steht die richtige Antwort an erster Stelle. Die Erklärung ist ein eigener Text und nicht Teil des Katalogs. Kein offizielles Angebot der WSV, des DMYV oder des DSV.
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