Frage 234 von 300Recht und ZuständigkeitenSBF Binnen
Woraus bestehen die amtlich anerkannten Kennzeichen?
- Die europäische Schiffsnummer, gefolgt vom Kennbuchstaben für die ausstellende Organisation.
- Nummer des Binnenschiffsregisters, gefolgt vom Kennbuchstaben für die ausstellende Organisation.
- Nummer des Seeschiffsregisters, gefolgt vom Kennbuchstaben für die ausstellende Organisation.
- Nummer des Internationalen Bootsscheins, gefolgt vom Kennbuchstaben für die ausstellende Organisation.Richtig
Richtige Antwort: Nummer des Internationalen Bootsscheins, gefolgt vom Kennbuchstaben für die ausstellende Organisation.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Ein amtlich anerkanntes Kennzeichen besteht aus der Nummer des Internationalen Bootsscheins und einem Kennbuchstaben für die ausstellende Organisation: M für den Deutschen Motoryachtverband, S für den Deutschen Segler-Verband, A für den ADAC. Die Nummer eines Schiffsregisters mit dem Zusatz B oder die Nummer des Flaggenzertifikats mit F zählen dagegen zu den amtlichen Kennzeichen.