Frage 89 von 300FahrregelnSBF Binnen

Was versteht man unter "Fahrrinne"?

  1. Den Teil der Wasserstraße, der den örtlichen Umständen nach vom durchgehenden Schiffsverkehr benutzt wird.
  2. Es ist der Teil der Wasserstraße, deren Breite mindestens 150 m und deren Tiefe mindestens 3,00 m beträgt.
  3. Es ist der Teil der Wasserstraße, in dem für den durchgehenden Schiffsverkehr bestimmte Breiten und Tiefen vorgehalten bzw. angestrebt werden.Richtig
  4. Es ist der Teil der Wasserstraße, deren Breite mindestens 88 m und deren Tiefe mindestens 2,50 m beträgt.

Richtige Antwort: Es ist der Teil der Wasserstraße, in dem für den durchgehenden Schiffsverkehr bestimmte Breiten und Tiefen vorgehalten bzw. angestrebt werden.

Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs

Die Fahrrinne ist der Teil des Fahrwassers, in dem bestimmte Breiten und Tiefen für den durchgehenden Verkehr vorhanden sind und nach Möglichkeit erhalten werden. Feste Zahlen wie 150 m Breite oder 3 m Tiefe nennt die Definition nicht, sie hängen von der jeweiligen Wasserstraße ab. Merkhilfe: Die Rinne liegt im Wasser – die Fahrrinne ist der garantierte Kern des Fahrwassers.

Quelle: www.elwis.de · Fragenkatalog SBF Binnen, Stand 01.08.2023. Frage, Antworten und Abbildungen unverändert aus dem amtlichen Fragenkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Nur die Reihenfolge der Antworten ist gemischt; im Katalog steht die richtige Antwort an erster Stelle. Die Erklärung ist ein eigener Text und nicht Teil des Katalogs. Kein offizielles Angebot der WSV, des DMYV oder des DSV.

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