Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Auf Schifffahrtskanälen und in Schleusenkanälen ist Ankern grundsätzlich verboten, außer an Strecken mit dem Hinweiszeichen E.6 (Ankern erlaubt). Kanäle sind schmal, und ein Anker oder eine Ankerkette könnte die Kanalsohle beschädigen oder andere Schiffe gefährden. Wenden, Begegnen und Überholen sind in Kanälen dagegen nicht generell verboten.
Quelle: www.elwis.de · Fragenkatalog SBF Binnen, Stand 01.08.2023. Frage, Antworten und Abbildungen unverändert aus dem amtlichen Fragenkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Nur die Reihenfolge der Antworten ist gemischt; im Katalog steht die richtige Antwort an erster Stelle. Die Erklärung ist ein eigener Text und nicht Teil des Katalogs. Kein offizielles Angebot der WSV, des DMYV oder des DSV.
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