Frage 109 von 300FahrregelnSBF Binnen

Wo besteht ohne besondere Bezeichnung der Stellen bzw. Strecken ein allgemeines Liegeverbot?

  1. Vor Brücken und Hochspannungsleitungen.
  2. Auf Schifffahrtskanälen und vor Schleusenkanälen.
  3. Auf Schifffahrtskanälen und Schleusenkanälen.Richtig
  4. Vor Brücken und nach Hochspannungsleitungen.

Richtige Antwort: Auf Schifffahrtskanälen und Schleusenkanälen.

Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs

Auf Schifffahrtskanälen und in Schleusenkanälen ist das Stillliegen auch ohne besondere Beschilderung verboten. Dort darf man nur an ausgewiesenen Liegestellen (Hinweiszeichen E.5 bis E.7) liegen, weil die schmalen Kanäle sonst blockiert würden. Bei Brücken und Hochspannungsleitungen gilt das Verbot darunter, nicht davor oder danach.

Quelle: www.elwis.de · Fragenkatalog SBF Binnen, Stand 01.08.2023. Frage, Antworten und Abbildungen unverändert aus dem amtlichen Fragenkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Nur die Reihenfolge der Antworten ist gemischt; im Katalog steht die richtige Antwort an erster Stelle. Die Erklärung ist ein eigener Text und nicht Teil des Katalogs. Kein offizielles Angebot der WSV, des DMYV oder des DSV.

Mit der App üben

Lerne alle Fragen für SBF Binnen und SBF See in einer App: mit den 15 amtlichen Fragebögen pro Schein, einem Bildtrainer für Zeichen und Lichter und einem Countdown bis zu deinem Prüfungstermin.

  • Alle 15 Fragebögen, bewertet wie in der Prüfung
  • Antworten jedes Mal neu gemischt
  • Wiederholung, die sich an deine Fehler anpasst

Bald im App Store und bei Google Play.

Kostenlos starten. Ohne Konto, ohne Werbung. Plus für beide Scheine einmalig 19,99 €.