Frage 83 von 285FahrregelnSBF See
Wann ist ein Fahrzeug manövrierbehindert?
- Wenn es wegen außergewöhnlicher Umstände, z. B. Ausfall der Ruder- oder Maschinenanlage, nicht so wie vorgeschrieben manövrieren und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.
- Wenn es mit Netzen, Leinen, Schleppnetzen oder anderen Fanggeräten fischt, welche die Manövrierfähigkeit einschränken.
- Wenn es wegen der Art seines Einsatzes behindert ist und deshalb nicht so wie vorgeschrieben manövrieren und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.Richtig
- Wenn es wegen seines Tiefgangs im Verhältnis zu der vorhandenen Tiefe und Breite des befahrbaren Gewässers erheblich behindert ist, von seinem zu verfolgenden Kurs abzuweichen.
Richtige Antwort: Wenn es wegen der Art seines Einsatzes behindert ist und deshalb nicht so wie vorgeschrieben manövrieren und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Manövrierbehindert ist ein Fahrzeug nach Regel 3 g KVR, wenn die Art seines Einsatzes es am regelgerechten Manövrieren hindert und es deshalb nicht ausweichen kann. Beispiele: Baggern, Kabel- oder Tonnenlegen, Vermessung, Versorgung auf See oder ein stark behinderter Schleppverband. Technisch ist das Fahrzeug in Ordnung, es ist nur durch seine Arbeit gebunden. Merkhilfe: „behindert“ = beschäftigt, „unfähig“ = defekt.