Frage 88 von 285FahrregelnSBF See

Wie sind Verkehrstrennungsgebiete zu befahren?

  1. Sie dürfen nur vom Anfang bis zum Ende und jeweils nur in Fahrtrichtung rechts der Trennzone befahren werden.
  2. Sie dürfen innerhalb der äußeren Trennlinien nur in einer Fahrtrichtung befahren werden.
  3. Sie dürfen jeweils nur in der allgemeinen Verkehrsrichtung rechts der Trennlinie oder Trennzone befahren werden.Richtig
  4. Sie dürfen jeweils nur in Fahrtrichtung links der Trennlinie oder Trennzone befahren werden.

Richtige Antwort: Sie dürfen jeweils nur in der allgemeinen Verkehrsrichtung rechts der Trennlinie oder Trennzone befahren werden.

Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs

Im Verkehrstrennungsgebiet fährt man im Einbahnweg rechts der Trennlinie bzw. Trennzone in der allgemeinen Verkehrsrichtung, wie auf der Autobahn. Möglichst hält man Abstand zur Trennzone und läuft an den Enden ein und aus. Seitliches Ein- und Auslaufen ist aber erlaubt, nur in möglichst kleinem Winkel zur Verkehrsrichtung (Regel 10 b KVR); deshalb ist „nur vom Anfang bis zum Ende“ falsch.

Quelle: www.elwis.de · Fragenkatalog SBF See, Stand 01.08.2023. Frage, Antworten und Abbildungen unverändert aus dem amtlichen Fragenkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Nur die Reihenfolge der Antworten ist gemischt; im Katalog steht die richtige Antwort an erster Stelle. Die Erklärung ist ein eigener Text und nicht Teil des Katalogs. Kein offizielles Angebot der WSV, des DMYV oder des DSV.

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