Frage 80 von 285FahrregelnSBF See
Wann ist das "Manöver des letzten Augenblicks" durchzuführen?
- Es muss durchgeführt werden, wenn ein Zusammenstoß durch Manöver des Kurshalters allein nicht mehr vermieden werden kann.
- Es muss durchgeführt werden, wenn ein Zusammenstoß durch Manöver des Ausweichpflichtigen allein nicht mehr vermieden werden kann.Richtig
- Es muss kurz vor der Kollision durchgeführt werden, wenn sonst ein Zusammenstoß durch Manöver des Kurshalters allein nicht mehr vermieden werden kann.
- Es muss im letzten Augenblick von jedem durchgeführt werden, wenn ein Zusammenstoß sonst nicht mehr vermieden werden kann.
Richtige Antwort: Es muss durchgeführt werden, wenn ein Zusammenstoß durch Manöver des Ausweichpflichtigen allein nicht mehr vermieden werden kann.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Nach Regel 17 b KVR muss der Kurshalter handeln, sobald ein Zusammenstoß durch Manöver des Ausweichpflichtigen allein nicht mehr zu vermeiden ist. Schon vorher darf er eingreifen, wenn erkennbar wird, dass der andere nicht angemessen ausweicht (Regel 17 a ii). Gemeint ist also nicht ein Manöver aller Beteiligten kurz vor der Kollision, sondern eine Pflicht des Kurshalters. Der Ausweichpflichtige bleibt trotzdem ausweichpflichtig (Regel 17 d).