Frage 271 von 285FahrregelnSBF See
Wie hat man seine Fahrweise im Fahrwasser bei verminderter Sicht aufgrund seemännischer Sorgfaltspflicht einzurichten, wenn das Fahrzeug nicht über die technische Ausrüstung, insbesondere zur Ortung anderer Fahrzeuge, verfügt?
- Unverzüglich die Fahrt einstellen und ankern, wenn dies nicht möglich ist, vorsichtig weiterfahren und möglichst im Kielwasser eines vorausfahrenden Fahrzeugs halten.
- Das Fahrwasser verlassen und wenn möglich, Flachwassergebiet aufsuchen und ankern. Wenn dies nicht möglich ist, im Fahrwasser äußerst rechts halten.Richtig
- Im Fahrwasser äußerst rechts halten und den nächstgelegenen Hafen oder Liegeplatz anlaufen. Im Zweifel andere Fahrzeuge nach Position und richtigem Kurs fragen.
- Umsichtig, aber zügig weiterfahren, um den übrigen Verkehr nicht zu behindern. Beim Hören fremder Nebelsignale aufstoppen und abwarten, dabei fortlaufend die Wassertiefe loten.
Richtige Antwort: Das Fahrwasser verlassen und wenn möglich, Flachwassergebiet aufsuchen und ankern. Wenn dies nicht möglich ist, im Fahrwasser äußerst rechts halten.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Ohne Radar oder andere Ortungsmittel sieht man bei verminderter Sicht selbst kaum etwas und wird von der Berufsschifffahrt leicht übersehen. Am sichersten ist es daher, das Fahrwasser zu verlassen und möglichst im Flachwasser zu ankern, wo große Schiffe nicht hinkommen; im Fahrwasser selbst ist Ankern ohnehin verboten. Geht das nicht, hält man sich äußerst rechts. Einem Vorausfahrer im Kielwasser zu folgen, ist gefährlich.