Frage 147 von 285FahrregelnSBF See

Wie haben sich Fahrzeuge von weniger als 20 m Länge oder Segelfahrzeuge in Verkehrstrennungsgebieten zu verhalten?

  1. Sie gelten als Kleinfahrzeuge und dürfen Verkehrstrennungsgebiete nicht befahren.
  2. Sie dürfen die Trennzone befahren, damit der durchgehende Verkehr nicht behindert wird.
  3. Sie gelten als Kleinfahrzeuge und dürfen Verkehrstrennungsgebiete nur am Tage und bei guter Sicht befahren.
  4. Sie dürfen die sichere Durchfahrt eines dem Einbahnweg folgenden Maschinenfahrzeugs nicht behindern.Richtig

Richtige Antwort: Sie dürfen die sichere Durchfahrt eines dem Einbahnweg folgenden Maschinenfahrzeugs nicht behindern.

Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs

Fahrzeuge unter 20 m und Segelfahrzeuge dürfen Verkehrstrennungsgebiete benutzen, aber die sichere Durchfahrt eines Maschinenfahrzeugs auf dem Einbahnweg nicht behindern (Regel 10 j KVR). Die Großschifffahrt kann dort kaum ausweichen, deshalb müssen Kleine frühzeitig Raum lassen. Die Trennzone ist dagegen grundsätzlich tabu (Regel 10 e); der Begriff „Kleinfahrzeug“ stammt aus dem Binnenrecht und spielt hier keine Rolle.

Quelle: www.elwis.de · Fragenkatalog SBF See, Stand 01.08.2023. Frage, Antworten und Abbildungen unverändert aus dem amtlichen Fragenkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Nur die Reihenfolge der Antworten ist gemischt; im Katalog steht die richtige Antwort an erster Stelle. Die Erklärung ist ein eigener Text und nicht Teil des Katalogs. Kein offizielles Angebot der WSV, des DMYV oder des DSV.

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