Frage 147 von 285FahrregelnSBF See
Wie haben sich Fahrzeuge von weniger als 20 m Länge oder Segelfahrzeuge in Verkehrstrennungsgebieten zu verhalten?
- Sie gelten als Kleinfahrzeuge und dürfen Verkehrstrennungsgebiete nicht befahren.
- Sie dürfen die Trennzone befahren, damit der durchgehende Verkehr nicht behindert wird.
- Sie gelten als Kleinfahrzeuge und dürfen Verkehrstrennungsgebiete nur am Tage und bei guter Sicht befahren.
- Sie dürfen die sichere Durchfahrt eines dem Einbahnweg folgenden Maschinenfahrzeugs nicht behindern.Richtig
Richtige Antwort: Sie dürfen die sichere Durchfahrt eines dem Einbahnweg folgenden Maschinenfahrzeugs nicht behindern.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Fahrzeuge unter 20 m und Segelfahrzeuge dürfen Verkehrstrennungsgebiete benutzen, aber die sichere Durchfahrt eines Maschinenfahrzeugs auf dem Einbahnweg nicht behindern (Regel 10 j KVR). Die Großschifffahrt kann dort kaum ausweichen, deshalb müssen Kleine frühzeitig Raum lassen. Die Trennzone ist dagegen grundsätzlich tabu (Regel 10 e); der Begriff „Kleinfahrzeug“ stammt aus dem Binnenrecht und spielt hier keine Rolle.