Frage 166 von 285FahrregelnSBF See
Wie haben Segelfahrzeuge im Fahrwasser, die nicht deutlich der Richtung eines Fahrwassers folgen, untereinander auszuweichen?
- Sie haben untereinander nach den Regeln der Schifffahrtsordnung Emsmündung auszuweichen, wenn sie dadurch vorfahrtberechtigte Fahrzeuge nicht gefährden oder behindern.
- Sie haben untereinander nach den Regeln der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung auszuweichen, wenn sie dadurch vorfahrtberechtigte Fahrzeuge nicht gefährden oder behindern.
- Sie haben untereinander nach den Regeln der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung auszuweichen, wenn sie dadurch vorfahrtberechtigte Fahrzeuge nicht gefährden oder behindern.
- Sie haben untereinander nach den Regeln der KVR auszuweichen, wenn sie dadurch vorfahrtberechtigte Fahrzeuge nicht gefährden oder behindern.Richtig
Richtige Antwort: Sie haben untereinander nach den Regeln der KVR auszuweichen, wenn sie dadurch vorfahrtberechtigte Fahrzeuge nicht gefährden oder behindern.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Segelfahrzeuge im Fahrwasser, die nicht deutlich dem Fahrwasserverlauf folgen – etwa beim Aufkreuzen –, weichen einander nach den KVR aus (§ 25 Abs. 3 SeeSchStrO), also nach Regel 12 mit Backbord-/Steuerbordbug und Luv/Lee. Voraussetzung ist, dass sie dabei die vorfahrtberechtigten, dem Fahrwasser folgenden Fahrzeuge nicht gefährden oder behindern. Die SeeSchStrO verweist hier bewusst auf die KVR, statt eigene Segelregeln aufzustellen.