Frage 110 von 285Lichter und SignalkörperSBF See
Welches Fahrzeug muss diese Lichter führen?

- Ein fischendes Fahrzeug in Fahrt, das nicht trawlt, z. B. Treibnetzfischer.
- Ein fischender Trawler (Fischereifahrzeug) mit Fahrt durch das Wasser von 50 und mehr Meter Länge.Richtig
- Ein manövrierbehindertes Fahrzeug in Fahrt.
- Ein Behördenfahrzeug im Einsatz.
Richtige Antwort: Ein fischender Trawler (Fischereifahrzeug) mit Fahrt durch das Wasser von 50 und mehr Meter Länge.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Grün über Weiß als Rundumlichter bedeutet: fischender Trawler, also ein Fahrzeug, das ein Schleppnetz durchs Wasser zieht (Regel 26 b KVR). Das zusätzliche Topplicht achterlicher und höher als das grüne Licht ist erst ab 50 m Pflicht, hier ist es zu sehen. Seitenlichter und Hecklicht zeigen, dass er Fahrt durchs Wasser macht. Merkhilfe: „Grün über Weiß – Trawler mit Fleiß“. Andere Fischer ohne Schleppnetz zeigen Rot über Weiß.