Frage 113 von 285Lichter und SignalkörperSBF See
Welche Fahrzeuge führen nur Seitenlichter rot und grün und ein weißes Hecklicht?
- Segelfahrzeuge, fischende Fahrzeuge und geschleppte Fahrzeuge.
- Segelfahrzeuge, Grundsitzer und geschleppte Fahrzeuge.
- Segelfahrzeuge, Ruderboote und Maschinenfahrzeuge in Fahrt von weniger als 50 m Länge.
- Segelfahrzeuge, Ruderboote und geschleppte Fahrzeuge.Richtig
Richtige Antwort: Segelfahrzeuge, Ruderboote und geschleppte Fahrzeuge.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Segelfahrzeuge in Fahrt führen nur Seitenlichter und Hecklicht (Regel 25 a KVR), Fahrzeuge unter Ruder dürfen dieselben Lichter führen (Regel 25 d), und auch ein geschlepptes Fahrzeug zeigt nur Seitenlichter und Hecklicht (Regel 24 e). Allen fehlt das weiße Topplicht, das ein Maschinenfahrzeug kennzeichnet. Fischende Fahrzeuge haben zusätzlich ihre grün-weißen oder rot-weißen Rundumlichter, Grundsitzer Anker- und rote Lichter.