Ein vor Anker liegendes Fahrzeug von 100 und mehr Meter Länge.Richtig
BEin manövrierbehindertes Fahrzeug, das baggert oder Unterwasserarbeiten ausführt und dabei die Schifffahrt behindert.
CEin Grundsitzer von 200 und mehr Meter Länge.
DEin fischender Trawler (Fischereifahrzeug) mit Fahrt durchs Wasser von 50 und mehr Meter Länge.
Richtige Antwort: Ein vor Anker liegendes Fahrzeug von 100 und mehr Meter Länge.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Zwei weiße Rundumlichter – vorn höher, achtern niedriger – kennzeichnen ein Fahrzeug vor Anker (Regel 30 a KVR). Ab 100 m Länge muss es zusätzlich seine Decksbeleuchtung einschalten (Regel 30 c); daran erkennst du hier das große Schiff. Ein Grundsitzer hätte zusätzlich zwei rote Rundumlichter, ein Trawler Grün über Weiß, ein Bagger Rot–Weiß–Rot.
Quelle: www.elwis.de · Fragenkatalog SBF See, Stand 01.08.2023. Frage, Antworten und Abbildungen unverändert aus dem amtlichen Fragenkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Nur die Reihenfolge der Antworten ist gemischt; im Katalog steht die richtige Antwort an erster Stelle. Die Erklärung ist ein eigener Text und nicht Teil des Katalogs. Kein offizielles Angebot der WSV, des DMYV oder des DSV.
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