Was für ein Licht muss ein Ankerlieger von weniger als 50 m Länge führen?
AZwei weiße Rundumlichter an gut sichtbarer Stelle.
Ein weißes Rundumlicht an gut sichtbarer Stelle.Richtig
CZwei rote Rundumlichter an gut sichtbarer Stelle.
DEin rotes Rundumlicht an gut sichtbarer Stelle.
Richtige Antwort: Ein weißes Rundumlicht an gut sichtbarer Stelle.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Ein Ankerlieger unter 50 m darf statt der zwei Ankerlichter (vorn hoch, achtern niedriger) ein einziges weißes Rundumlicht dort führen, wo es am besten zu sehen ist (Regel 30 b KVR). Für Sportboote ist das die übliche Ankerlaterne im Masttopp oder am Bug. Zwei rote Rundumlichter bedeuten dagegen „manövrierunfähig“, zwei weiße Rundumlichter (vorn höher, achtern niedriger) sind erst ab 50 m Pflicht.
Quelle: www.elwis.de · Fragenkatalog SBF See, Stand 01.08.2023. Frage, Antworten und Abbildungen unverändert aus dem amtlichen Fragenkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Nur die Reihenfolge der Antworten ist gemischt; im Katalog steht die richtige Antwort an erster Stelle. Die Erklärung ist ein eigener Text und nicht Teil des Katalogs. Kein offizielles Angebot der WSV, des DMYV oder des DSV.
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