Frage 101 von 285Lichter und SignalkörperSBF See
Welche Lichter führen manövrierunfähige Fahrzeuge von 12 und mehr Meter Länge in Fahrt mit Fahrt durch das Wasser?
- Drei rote Rundumlichter senkrecht übereinander.
- Zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander.
- Drei rote Rundumlichter senkrecht übereinander und zusätzlich die Seitenlichter und das Hecklicht.
- Zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander und zusätzlich die Seitenlichter und das Hecklicht.Richtig
Richtige Antwort: Zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander und zusätzlich die Seitenlichter und das Hecklicht.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Macht ein manövrierunfähiges Fahrzeug Fahrt durchs Wasser, zeigt es zu den zwei roten Rundumlichtern zusätzlich Seitenlichter und Hecklicht (Regel 27 a iii KVR). So erkennen andere, in welche Richtung es sich bewegt, und können ihm aus dem Weg gehen. Drei rote Rundumlichter senkrecht übereinander kennzeichnen dagegen ein tiefgangbehindertes Fahrzeug. Unter 12 m Länge müssen diese Lichter nicht geführt werden.

