Frage 103 von 285Lichter und SignalkörperSBF See
Welches Fahrzeug muss diese Lichter führen?

- Ein manövrierbehindertes Fahrzeug mit Fahrt durch das Wasser von 50 und mehr Meter Länge.Richtig
- Ein manövrierbehindertes Fahrzeug ohne Fahrt durch das Wasser von 50 und mehr Meter Länge.
- Ein manövrierunfähiges Fahrzeug mit Fahrt durch das Wasser von 50 und mehr Meter Länge.
- Ein fischender Trawler (Fischereifahrzeug) mit Fahrt durch das Wasser von 50 und mehr Meter Länge.
Richtige Antwort: Ein manövrierbehindertes Fahrzeug mit Fahrt durch das Wasser von 50 und mehr Meter Länge.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Rot-weiß-rot bedeutet manövrierbehindert. Zusätzlich sind zwei Topplichter, Seitenlichter und Hecklicht gesetzt: Das Fahrzeug macht also Fahrt durchs Wasser (Regel 27 b iii KVR), und das zweite Topplicht zeigt, dass es 50 m oder länger ist (Regel 23 a). Ein manövrierunfähiges Fahrzeug führt nie Topplichter, und ein Trawler zeigt grün über weiß statt rot-weiß-rot.
