Ein Grundsitzer von weniger als 50 m Länge.Richtig
DEin Grundsitzer von 50 m und mehr Meter Länge.
Richtige Antwort: Ein Grundsitzer von weniger als 50 m Länge.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander plus ein weißes Rundumlicht kennzeichnen ein Fahrzeug auf Grund (Regel 30 d KVR): Die roten Lichter sagen „kann nicht ausweichen“, das weiße ist das Ankerlicht. Unter 50 m genügt ein einzelnes Ankerlicht (Regel 30 b); ab 50 m wären es zwei weiße Lichter, das vordere höher. Ohne Ankerlicht, nur mit den zwei roten Lichtern, wäre das Fahrzeug manövrierunfähig.
Quelle: www.elwis.de · Fragenkatalog SBF See, Stand 01.08.2023. Frage, Antworten und Abbildungen unverändert aus dem amtlichen Fragenkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Nur die Reihenfolge der Antworten ist gemischt; im Katalog steht die richtige Antwort an erster Stelle. Die Erklärung ist ein eigener Text und nicht Teil des Katalogs. Kein offizielles Angebot der WSV, des DMYV oder des DSV.
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