Ein Grundsitzer von 50 und mehr Meter Länge.Richtig
CEin Grundsitzer von weniger als 50 m Länge.
DEin manövrierbehindertes Fahrzeug.
Richtige Antwort: Ein Grundsitzer von 50 und mehr Meter Länge.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Ein Grundsitzer zeigt die Ankerlichter und zusätzlich zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander (Regel 30 d KVR). Weil hier zwei weiße Ankerlichter zu sehen sind – vorn höher, achtern niedriger –, ist das Fahrzeug 50 m oder länger; unter 50 m genügt ein einziges weißes Rundumlicht. Ein manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt hätte zu den zwei roten Lichtern Seitenlichter und Hecklicht statt Ankerlichtern.
Quelle: www.elwis.de · Fragenkatalog SBF See, Stand 01.08.2023. Frage, Antworten und Abbildungen unverändert aus dem amtlichen Fragenkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Nur die Reihenfolge der Antworten ist gemischt; im Katalog steht die richtige Antwort an erster Stelle. Die Erklärung ist ein eigener Text und nicht Teil des Katalogs. Kein offizielles Angebot der WSV, des DMYV oder des DSV.
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