Frage 100 von 285Lichter und SignalkörperSBF See
Welche Lichter führen manövrierunfähige Fahrzeuge von 12 und mehr Meter Länge in Fahrt, ohne Fahrt durch das Wasser?
- Drei rote Rundumlichter senkrecht übereinander.
- Zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander.Richtig
- Drei rote Rundumlichter senkrecht übereinander und zusätzlich die Seitenlichter und das Hecklicht.
- Zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander und zusätzlich die Seitenlichter und das Hecklicht.
Richtige Antwort: Zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Ein manövrierunfähiges Fahrzeug führt zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander (Regel 27 a i KVR). Seitenlichter und Hecklicht kommen nur hinzu, wenn es Fahrt durchs Wasser macht; ohne Fahrt bleiben sie aus, damit niemand eine Bewegungsrichtung abliest, die es nicht gibt. Drei rote Rundumlichter übereinander bedeuten etwas anderes, nämlich ein tiefgangbehindertes Fahrzeug. Unter 12 m Länge sind diese Lichter nicht vorgeschrieben (Regel 27 g).

