Frage 197 von 300FahrregelnSBF Binnen
Wo ist die Geschwindigkeit zu vermindern, um Sog und Wellenschlag zu vermeiden?
- Vor Hafeneinmündungen, an Lade-, Lösch- und Liegeplätzen, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren, auf gekennzeichneten Strecken, in der Nähe schwimmender Geräte bei der Arbeit.Richtig
- Vor Hafeneinmündungen, an Lade-, Lösch- und Liegeplätzen, in der Nähe frei fahrender Fähren, auf gekennzeichneten Strecken, in der Nähe schwimmender Geräte bei der Arbeit.
- Vor Einmündungen, an Lade-, Lösch- und Liegeplätzen, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren, auf gekennzeichneten Strecken, in der Nähe schwimmender Geräte bei der Arbeit.
- Vor Hafeneinmündungen, an Lade-, Lösch- und Liegeplätzen, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren, auf gekennzeichneten Strecken, in der Nähe schwimmender Schifffahrtszeichen.
Richtige Antwort: Vor Hafeneinmündungen, an Lade-, Lösch- und Liegeplätzen, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren, auf gekennzeichneten Strecken, in der Nähe schwimmender Geräte bei der Arbeit.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Die Geschwindigkeit muss so weit herabgesetzt werden, dass Sog und Wellenschlag nicht schaden, aber noch sicher gesteuert werden kann. Das gilt vor Hafeneinmündungen, an Lade-, Lösch- und Liegeplätzen, bei nicht frei fahrenden Fähren (Seil- und Gierfähren hängen an Seilen und geraten durch Wellen leicht in Schwierigkeiten), auf mit Tafel A.9 gekennzeichneten Strecken und bei arbeitenden schwimmenden Geräten. Bloße Tonnen oder einfache Einmündungen gehören nicht dazu.