Frage 206 von 300FahrregelnSBF Binnen
Wie muss ein Fahrzeug ausgerüstet sein, um bei unsichtigem Wetter zu fahren?
- Mit einer Radaranlage ohne Wendeanzeiger und einer Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk.
- Mit einer für die Binnenschifffahrt zugelassenen funktionsfähigen Radaranlage und einer Sprechfunkanlage für den Seefunkdienst.
- Mit einer für die Binnenschifffahrt zugelassenen funktionsfähigen Radaranlage und einer Sprechfunkanlage ohne ATIS.
- Mit einer für die Binnenschifffahrt zugelassenen funktionsfähigen Radaranlage und einer Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk.Richtig
Richtige Antwort: Mit einer für die Binnenschifffahrt zugelassenen funktionsfähigen Radaranlage und einer Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Bei unsichtigem Wetter muss ein Fahrzeug Radar benutzen. Erlaubt ist das nur mit einem zugelassenen, funktionsfähigen Radargerät samt Wendeanzeiger und einer Person mit Radarberechtigung an Bord. Ein Kleinfahrzeug braucht zusätzlich eine Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk, die auf Kanal 10 oder dem zugewiesenen Kanal empfangsbereit ist. Seefunkgeräte gehören nicht zum Binnenschifffahrtsfunk.