Frage 207 von 300FahrregelnSBF Binnen
Was ist zu beachten, wenn während der Fahrt unsichtiges Wetter eintritt?
- Auf allen Wasserstraßen ist ohne Radar und ECDIS die Fahrt unverzüglich einzustellen.
- Auf bestimmten Wasserstraßen ist ohne Radar und Sprechfunk die Fahrt unverzüglich einzustellen.Richtig
- Auf allen Wasserstraßen ist ohne Radar und Sprechfunk die Fahrt unverzüglich einzustellen.
- Auf bestimmten Wasserstraßen ist ohne Radar und AIS-- die Fahrt unverzüglich einzustellen.
Richtige Antwort: Auf bestimmten Wasserstraßen ist ohne Radar und Sprechfunk die Fahrt unverzüglich einzustellen.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Wer kein Radar benutzen kann, muss bei unsichtigem Wetter grundsätzlich unverzüglich einen Liegeplatz aufsuchen und die Fahrrinne freimachen. Das gilt aber nur auf bestimmten Wasserstraßen. Für zahlreiche in der BinSchStrO aufgeführte Wasserstraßen gelten abweichende Regeln: Dort darf mit angepasster Geschwindigkeit, Ausguck, Nebelsignal und Sprechfunk weitergefahren werden, solange es gefahrlos möglich ist. AIS und ECDIS sind keine Voraussetzung.