Wo darf auf Binnenschifffahrtsstraßen Wasserski gelaufen werden?
Nur in durch Tafelzeichen freigegebenen Bereichen.Richtig
BÜberall, ohne die Schifffahrt zu gefährden.
CAußerhalb des Fahrwassers.
DAußerhalb der Fahrrinne.
Richtige Antwort: Nur in durch Tafelzeichen freigegebenen Bereichen.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Wasserski laufen ist auf Binnenschifffahrtsstraßen nur auf Strecken und Wasserflächen erlaubt, die durch das blaue Hinweiszeichen E.17 (Wasserskistrecke) freigegeben sind. Überall sonst ist es verboten, auch außerhalb des Fahrwassers oder der Fahrrinne. Hintergrund: Ein gezogener Läufer braucht viel Raum und ist für andere schwer berechenbar. Eine Übersicht der freigegebenen Strecken veröffentlicht das Verkehrsblatt.
Quelle: www.elwis.de · Fragenkatalog SBF Binnen, Stand 01.08.2023. Frage, Antworten und Abbildungen unverändert aus dem amtlichen Fragenkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Nur die Reihenfolge der Antworten ist gemischt; im Katalog steht die richtige Antwort an erster Stelle. Die Erklärung ist ein eigener Text und nicht Teil des Katalogs. Kein offizielles Angebot der WSV, des DMYV oder des DSV.
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